Moritz Kirchner kritisiert in seinem Beitrag, dass es keine funktionierende Strategie gegenüber Coronaleugnern gäbe, und fragt, wie es sein könne, dass die „Querdenker“ mit ihren Einsprüchen gegen Versammlungsverbote regelmäßig kurz vor Veranstaltungsbeginn von den Gerichten recht bekämen. Mittlerweile hat sich die zugrunde gelegte Lage allerdings fundamental verändert. Während zunächst Versammlungen der „Querdenker“ in der Tat regelmäßig zugelassen und nur Auflagen erteilt wurden, sind sie zuletzt in vielen Fällen bereits präventiv verboten worden. Diese Verbote wurden anschließend auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Rechtsprechung hat damit auf die Erfahrungen mit den vorangegangenen Versammlungen und die Entwicklung der „Querdenker“ reagiert. Derartige Großveranstaltungen können seitdem kaum noch mit Aussicht auf Erfolg angemeldet werden.
5846 Shaares