5840 Shaares
Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte stellte in seinem Tätigkeitsbericht 2020 fest: „Es kommt immer wieder vor, dass Menschen sich gegenseitig filmen.“ Und er zieht daraus Konsequenzen und verhängt regelmäßig Bußgelder gegen Personen, die andere fotografieren oder filmen. Das Amtsgericht Hamburg bestätigte ihn darin. Auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht verhängt entsprechende Bußgelder. In einem konkreten Fall unterstützte RA Sebastian Laoutoumai kürzlich diese Praxis mit einem Tweet („richtig so“) und in einem LinkedIn-Post. Er stieß damit eine Debatte über Personenfotografie an – und wir fragen uns: Gilt die DSGVO fürs private Fotografieren von Menschen?