5858 Shaares
2018 urteilt der BGH: Ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Ein Streit um das Nutzerkonto einer Toten zwischen den Eltern und Facebook geht seitdem weiter.
2018 urteilt der BGH: Ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Ein Streit um das Nutzerkonto einer Toten zwischen den Eltern und Facebook geht seitdem weiter.