5851 Shaares
Das Innenministerium hat das Volksbegehren Mietenstopp dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Grund dafür sind rechtliche Bedenken. Nach Einschätzung der Juristen des Innenministeriums dürfte Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln.
Für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig.