5850 Shaares
Das Volksbegehren, das Mieterhöhungen in teuren Gegenden Bayerns verbieten wollte, ist unzulässig, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
Das Volksbegehren, das Mieterhöhungen in teuren Gegenden Bayerns verbieten wollte, ist unzulässig, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.