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Ein brennendes Haus in Solingen. Eine vierköpfige Familie stirbt in den Flammen. Brandstiftung. Die Schlagzeilen sind nicht von 1993, sondern von jetzt. Schon wieder. Ende März wurde in Solingen – offenbar vorsätzlich – ein Feuer in einem Mietshaus gelegt, in einem Altbau, der fast ausschließlich von Menschen mit Einwanderungsgeschichte bewohnt ist. Hier wohnen Leute aus der Türkei oder Bulgarien. Eine Familie mit kleinen Kindern stirbt. Weil das Treppenhaus in Flammen steht, springen andere Bewohner:innen aus den Fenstern und überleben schwer verletzt. Die Polizei findet Brandbeschleuniger und ist sich sicher, dass Brandstiftung vorliegt. Sie ermittelt nun wegen Mordes. Und dann sagt die Solinger Staatsanwaltschaft direkt nach dem Brandanschlag, noch am ersten Tag: „Es liegen keine Hinweise auf fremdenfeindliche Motive vor.“ Zu einem Zeitpunkt, an dem noch nichts bekannt ist, kein Anfangsverdacht vorliegt, keine Spur zu möglichen Täter:innen. Mich macht diese Aussage fassungslos: „Es liegen keine Hinweise auf fremdenfeindliche Motive vor.“ Das kann schon sein, wir sind ja noch am Tag Eins der Ermittlungen. Aber es liegt auch kein Hinweis auf das Gegenteil vor! Wie kann – nach allen Erfahrungen mit Rechtsextremismus, Brandanschlägen und Morden an migrantisch gelesenen Menschen – die Staatsanwaltschaft sofort solch eine Aussage tätigen? Die einzig vernünftige Aussage zu diesem Zeitpunkt wäre gewesen: „Wir ermitteln in alle Richtungen.“