5851 Shaares
Eine Kontaktnachverfolgung von möglichen Covid-19-Infizierten mit Handydaten muss nicht zu mehr Überwachung führen, sondern kann auch datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Johannes Abeler , Matthias Bäcker und Ulf Buermeyer skizzieren in einem Gastbeitrag einen grundrechtsfreundlichen Regelungsvorschlag zur aktuellen Debatte.