5838 Shaares
Wenigstens auf Karlsruhe ist noch Verlass: Am Ende war es nicht der Kanzler, sondern das Bundesverfassungsgericht, das ein Machtwort im ewigen Ampel-Streit sprach. Schonungslos und unbestechlich untersagte es im Eilverfahren eine zweite und dritte Lesung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor der Sommerpause – nachdem die FDP zuvor stolz verkündet hatte, dass es sich nach all den Korrekturen nun um ein ganz anderes Gesetz handele und damit die vorangegangene erste Lesung zur Makulatur gemacht hatte.