5858 Shaares
Die „Bild“-Zeitung hat mit ihrer Berichterstattung, wie gut ihre Berichterstattung über die Flüchtlingskrise gewesen sei, gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Der Deutsche Presserat stellte – auf unsere Beschwerde hin – einen Verstoß gegen den Pressekodex fest. Er sprach einen „Hinweis“ aus, die schwächste der drei möglichen Beanstandungsformen.