Was passiert, wenn eine Plattform fremde, rechtswidrige Inhalte verbreitet? Bislang regelt das sogenannte Haftungsprivileg, dass Plattformbetreiber für solche Inhalte bis zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit nicht verantwortlich sind. Trotz wachsender Kritik bekannte sich der europäische Gesetzgeber zuletzt zu dem Privileg, indem er es in den DSA überführte. Gegenläufig dazu entwickelt sich die jüngere Rechtsprechung des EuGH. Die Russmedia-Entscheidung erfordert faktisch die flächendeckende Filterung von Inhalten, um nicht für Datenschutzverstöße zu haften. In der jüngsten Entscheidung Coyote System vom 16. Juni 2026 setzt der Gerichtshof an einer anderen Stelle an: Wer Inhalte mittels Empfehlungsalgorithmus verteilt, ist kein neutraler und damit haftungsprivilegierter Informationsvermittler mehr. Die Entscheidung trifft einen Nerv, könnte aber unübersehbare Nebenwirkungen erzeugen.
6002 Shaares