5847 Shaares
Erst ganz zum Schluss ist bei geplanten Änderungen der Strafprozessordnung die heimliche Beschlagnahme im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgetaucht. Behörden sollen leichter auf E-Mails und Cloud-Inhalte zugreifen können. Die Betroffenen würden das nicht erfahren.