5859 Shaares
Der Innenminister kann den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nach Belieben zum politischen Mitstreiter befördern. Äußerungsrechtlich ist der Verfassungsschutzpräsident auf die Optionen beschränkt, die ihm sein Amt eröffnet. Dazu gehört nicht die Kompetenz, sich tagespolitisch zu äußern.